1. Vertragsverhältnis
Jeder DSD erteilte und von uns übernommene Auftrag begründet ein Werkvertragsverhältnis.
Konzept-, Beratungs- oder Entwicklungsarbeiten sind grundsätzlich kostenpflichtige Leistungen.
Designaufträge sind Urheberwerkverträge mit lizenzlichem Einschlag im Sinne des § 631 BGB in Verbindung mit § 2 des Urheberrechtsgesetzes.
Abweichungen hiervon bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Werbemittlung
Schaltungsaufträge für Online- oder Printmedien, wie z.B. Banner, Anzeigen, Außenwerbung, werden von DSD nach Freigabe durch den Kunden soweit als möglich fristgerecht und den Bedingungen der Werbung durchführenden Unternehmen entsprechend erstellt und abgewickelt.
Regressansprüche können nur insoweit geltend gemacht werden, als sie vom Werbung durchführenden Unternehmen nach deren Geschäftsbedingungen zu vertreten und von diesem anerkannt werden.
3. Prüfung
Der Kunde ist verpflichtet, die erstellte Leistung, besonders wenn die mit der Entwicklung von Software zusammenhängt, unmittelbar nach Fertigmeldung und Bereitstellung, abzunehmen.
Eventuelle Mängel, die mit der Abnahme dokumentiert werden, werden unverzüglich behoben.
Mit der Behebung eventueller Mängel gilt die Software als abgenommen.
Die Anzeige von Mängeln muss bei einem offensichtlichen Mängel unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei DSD schriftlich und spezifiziert begründet werden.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens ein Jahr nach Lieferung, schriftlich zu rügen.
Die von DSD vorgelegten Texte, Reinzeichnungen, Fotos, Lithos, digitalen Datensätze oder sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vor Druck- oder Produktionsbeginn sorgfältig zu prüfen.
Eventuell fehlerhafte Vorlagen werden, sofern es sich nicht um Autorenkorrekturen handelt, von DSD kostenlos berichtigt.
Eine Haftung für die Folgen fehlerhafter Vorlagen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Gewährleistung
Die von DSD entwickelte Software entspricht der Aufgabenstellung und dem Stand der Technik.
Eventuelle Mängel in der Funktionsfähigkeit, soweit der ursächliche Fehler in der erstellten Software liegt, werden während eines Zeitraumes von einem Jahr kostenlos beseitigt.
Die Lieferung von Hardware erfolgt mit geeigneten Materialien und Geräten.
Für die Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit wird im Rahmen der Bedingungen der Vorlieferanten gehaftet, längstens jedoch für ein Jahr.
Für alle Einbauten gelten die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller.
Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von DSD über.
Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher Weise gewährleistet.
Eine Haftung für Folge- oder Vermögensschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Falle eines durch DSD zu vertretenden Montageschadens haftet DSD nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.
Wenn ein rechtzeitig gerügter Mängel vorliegt, ist DSD nach seiner Wahl berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Der Besteller/Käufer kann in diesem Fall erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Nachlieferung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Minderung oder Recht zum Rücktritt) geltend machen.
Die bei einer Nachbesserung ggfs. anfallenden Transportkosten werden bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch nach Bekanntgabe und der Vorlage entsprechender Nachweise durch DSD erstattet.
Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen.
Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, leitet DSD Schadenersatz.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
Für Mangelfolgeschäden haftet DSD nur, wenn der Kunde gerade durch die Zusicherung derartiger Mangelfolgeschäden abgesichert werden soll.
In jedem Fall ist die Haftung von DSD auf das Erfüllungsinteresse beschränkt.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist grundsätzlich erforderlich, dass defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, mit dem bzw. der das Gerät geliefert wurde, an DSD geschickt bzw. geliefert werden.
Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt.
5. Termine
Bei der Berücksichtigung der Terminwünsche der Kunden beweist DSD ständig größte Flexibilität und Zuverlässigkeit.
Eine Haftung für Zugesagte Termine kann DSD jedoch nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernehmen.
Für die Terminzusagen der Vorlieferanten, Verluste oder Verzögerungen beim Transport oder unzureichende Online-Verfügbarkeit sowie für einen Streik oder höhere Gewalt herbeigeführte Liefer- und Fertigstellungsverzug haftet DSD in keinem Fall.
6. Urheberrecht
Die Vorschläge und Entwürfe von DSD sowie Werk- und Reinzeichnungen, Fotos, Bilder sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Softwareentwicklungen stellen sich als persönliche geistige Schöpfungen dar, für die das Urheberrecht gilt.
Ohne explizite Erlaubnis dürfen sie nicht verändert werden.
Jede Nachahmung, auch die von Details, ist unzulässig.
Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für von DSD verwendete urheberrechtliche Werke Dritter, wie z.B. Fotos, Zeichnungen und andere grafische Arbeiten, auch in digitalisierter Form.
Mit der Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars erwirbt der Auftraggeber die ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung seitens DSD gestattet.
Das gilt insbesondere bei der Wiedergabe eines Entwurfs für andere Werbemittel oder in anderen Medien.
7. Datenarchivierung
Die durch DSD erstellten Daten werden bis zu einem Jahr archiviert und stehen für weitere Arbeiten zur Verfügung. Die Daten bleiben nach Abschluss des ausgeführten Vertrages das Eigentum von DSD. Eine Verpflichtung zur Archivierung besteht seitens DSD hingegen nicht.
8. Überlassene Gegenstände
Alle DSD überlassenen Gegenstände, Fotos, Zeichnungen oder Datenträger werden mit größter Sorgfalt behandelt.
Für die sichere Verwahrung und den Transport übernimmt DSD jedoch keine Haftung.
Für bei DSD im Auftrag des Kunden befindliche Gegenstände empfehlen wir dem Kunden, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.
9. Lieferung
Bei der Produktion von Druckerzeugnissen und Werbeartikeln kann die gefertigte Auflagenstückzahl aus produktionstechnischen Gründen bis zu zehn Prozent von der Bestellmenge abweichen.
Diese Über- oder Unterlieferung werden nach vereinbartem Stückpreis abgerechnet.
Bei der Zustellung entstehende Versandkosten sowie Verpackungskosten werden gesondert weiterberechnet.
10. Zahlungen
Die Leistungen von DSD sind lohnintensive Leistungen. Die Rechnungen seitens DSD sind daher sofort nach Abnahme einer Software-Anwendung bzw. nach Ablieferung einer Arbeit fällig und ohne Abzug zahlbar.
Die honorarpflichtige Arbeit gilt mit Fertigstellung der Entwurfs-, Reinzeichnungs- oder sonstigen Leistung als beendet.
Bei Aufträgen, die mehr als zwei Monate in Anspruch nehmen oder bei denen eine durch den Kunden veranlasste Arbeitsverzögerung auftritt, behält sich DSD das Recht der Zwischenabrechnung der geleisteten Arbeiten vor.
Die im Rahmen des Agenturgeschäftes von DSD darüber hinaus abgewickelten Leistungen Dritter werden getrennt abgerechnet.
Auch diese Leistungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum von DSD.
Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit DSD abgeschlossenen Verträgen auch für Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Kunden ist ausschließlich Hamburg.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten auch für Klagen im Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozess mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird das für Hamburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
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